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Bei einem dringenden Anruf bei einem Notdienst trägt der Vermieter die Kosten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, umgehend Informationen über den dringend benötigten Schaden bereitzustellen, und daher den Rettungsdienst anrufen müssen, muss der Vermieter die entstandenen Kosten tragen.
Die allgemeine Regel lautet: „In Notfällen, zum Beispiel wenn die Heizung im Winter nicht funktioniert oder der Heizkörper undicht ist, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden“, sagt der Schweizer Mieterverband. Der Mieter kann dann den Notdienst anrufen.
Der Mieter muss dem Vermieter einen bestimmten Zeitrahmen für die Behebung geben. Im Notfall, wie bei einem Rohrbruch oder einem Heizungsausfall im Winter müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden. Bei normalen Mängeln wird in der Regel eine Frist von 14 Tagen als angemessen angesehen.