
Ein Rohrbruch verursacht Unannehmlichkeiten und kann dazu führen, dass Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung überflutet wird. Eine regelmässige professionelle Reinigung verhindert Probleme und garantiert, dass das Wasser permanent abfliesst und es nicht zu Verstopfungen kommt. Mit unserem Service können Sie eine qualitativ hochwertige Reinigung oder bei Bedarf einen schnellen 24/7-Notdienst in Anspruch nehmen.
Es gibt zwei Versicherungsarten, die bei einem Rohrbruch hinzugezogen werden: die Hausratsversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Der Vermieter ist in der Regel bei beiden versichert, wohingegen der Mieter nur ersteres benötigt.
Wohngebäudeversicherungen kommen bei Schäden an der Bausubstanz oder Geräten zum Einsatz, die es seit Beginn des Gebäudes gibt, wie zum Beispiel:
Bodenbeläge
Wandbekleidung
Nebengebäude (z.B. Garage und Gartenhaus, wenn in der Police aufgeführt)
Gebäudezubehör, dass der Instandhaltung des Hauses dient (z.B.Werkzeug, Gartengeräte, usw.)
Darüber hinaus greift diese Versicherung auch bei sogenannten Nässeschäden.
Werden nachträglich Geräte installiert, greift hier die Hausratsversicherung. Diese beinhalten zum Beispiel:
Nachträglich eingebaute Teile (z.B.
Waschmaschinen Installation
)
Bestandteile auf dem Gelände (z.B. Terrassenbeleuchtung, Gartenbeleuchtung, Zäune usw.)
Beweglicher Hausrat (z.B. Möbel, Teppiche usw.)
Wenn der Wasserschaden in Ihrer Wohnung auch die Nachbarn betrifft, gehört dieser Schaden auch zur Zuständigkeit der Hausratsversicherung.
Die Versicherung schickt einen Gutachter, der eine Kostenvoranschlag für die Reparaturen erstellt
und leistet eine Ausgleichszahlung. Zusätzlich werden meist die anfallenden Aufräumarbeiten von der Versicherung übernommen. Das heißt:
für den Vermieter: der Mietausfall für maximal 12 Monate
für den Mieter: der ortsübliche Mietwert für maximal 12 Monate.
Hinweis: Die oben gebotenen Informationen sind lediglich Richtlinien. Was Ihre Versicherung im Detail abdeckt entnehmen Sie bitte aus Ihrer Verischerungspolice.